Rechtliches
Teil A gilt für Verträge mit Unternehmen, Teil B für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Maßgeblich ist die bei Auftragserteilung veröffentlichte Fassung.
Fassung vom 28. August 2026
Andreas Baumann Photography
Inhaber: Andreas Baumann
Volderer Weg 38, 6112 Wattens
Tirol, Österreich
34897133
Berufsfotografen Österreich
Inhalt
Teil A
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Andreas Baumann Photography (im Folgenden „Fotograf“) und Vertragspartnern, die Unternehmer im Sinn des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG sind. Für Verträge mit Verbrauchern gilt ausschließlich Teil B.
1.2. Der Fotograf schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen ab, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Vertragspartners wird widersprochen. Sie gelten nur, soweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Vertragserfüllungshandlungen des Fotografen gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
1.4. Diese Bedingungen gelten in der bei Auftragserteilung veröffentlichten Fassung. Sie gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass es einer neuerlichen Bezugnahme bedarf.
1.5. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2.1. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch für Preislisten und Kalkulationsunterlagen.
2.2. Aufträge können schriftlich oder mündlich erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Fotografen oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Aus Beweisgründen wird Schriftform (auch E-Mail) empfohlen.
2.3. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Diese geht bei Widersprüchen diesen Bedingungen vor.
3.1. Der Fotograf kann Teilleistungen durch Dritte (Labor, Assistenz, Zweitfotograf) erbringen lassen.
3.2. Soweit der Vertragspartner keine schriftlichen Vorgaben macht, ist der Fotograf in der Art der Durchführung frei, insbesondere in Bildauffassung, Bildauswahl, Aufnahmeort und eingesetzten technischen Mitteln.
3.3. Die Auswahl der zu liefernden Bilder trifft der Fotograf nach fachlichem Ermessen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Rohdateien (RAW) oder nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht.
3.4. Die Lieferzeit für bearbeitete Aufnahmen beträgt projektabhängig zwischen einem Werktag und zwei Wochen ab Aufnahmetag und wird im Angebot konkretisiert. Genannte Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
3.5. Bei Verzug mit einem verbindlich vereinbarten Termin kann der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und bezieht sich nur auf den vom Verzug betroffenen Leistungsteil.
3.6. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.1. Der Vertragspartner erwirbt mit vollständiger Bezahlung eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung im Umfang des ausdrücklich vereinbarten Verwendungszwecks.
4.2. Umfang, Dauer, Medien und geografischer Geltungsbereich der Nutzung sind im Angebot oder in der Rechnung anzuführen. Im Zweifel ist der dort angeführte Nutzungsumfang maßgeblich.
4.3. Ohne gesonderte Vereinbarung umfasst die Nutzungsbewilligung nicht: die Weitergabe an verbundene Unternehmen oder Dritte, die Unterlizenzierung, die Verwendung in bezahlter Werbung, die Verwendung als Bildmaterial in Datenbanken oder Bildarchiven sowie die Nutzung zum Training oder zur Entwicklung von Systemen künstlicher Intelligenz.
4.4. Eine Ausweitung der Nutzung ist gegen gesondertes Werknutzungsentgelt jederzeit möglich.
5.1. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen zu. § 75 UrhG findet keine Anwendung.
5.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung deutlich lesbar und dem Bild eindeutig zuordenbar anzubringen: „Foto: © Andreas Baumann Photography“. Bei Onlinenutzung genügt die Angabe im unmittelbaren Bildumfeld oder im Bildnachweis der Seite.
5.3. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen auf Anfrage die Adresse mitzuteilen. Bei Printveröffentlichungen sind zwei Belegexemplare zu übermitteln, bei hochpreisigen Produkten eines.
5.4. Veränderungen der Aufnahmen, die über Bildausschnitt, Größenanpassung und Formatwechsel hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Fotografen, es sei denn, sie sind zur Erfüllung des offengelegten Vertragszwecks erforderlich.
5.5. Bei Verletzung der Urheber- oder Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen die Ansprüche nach §§ 81 ff UrhG zu. Bei fehlender Herstellerbezeichnung gebührt neben dem Vermögensschaden nach § 87 Abs 1 UrhG ein immaterieller Schadenersatz nach § 87 Abs 2 UrhG in Höhe zumindest des angemessenen Entgelts.
6.1. Das Eigentum an den Bilddateien und am belichteten Filmmaterial steht dem Fotografen zu. Ein Anspruch auf Übergabe von Dateien besteht im Umfang der vereinbarten Lieferung.
6.2. Der Fotograf sichert die Aufnahmen bis zur vollständigen Auslieferung auf mindestens zwei voneinander unabhängigen Datenträgern.
6.3. Nach Auslieferung archiviert der Fotograf die gelieferten Bilddateien für die Dauer von zwölf Monaten ohne Rechtspflicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für eine eigene Sicherung zu sorgen. Für Verlust oder Beschädigung archivierter Daten nach Ablauf der Lieferverpflichtung haftet der Fotograf nur nach Punkt 16.
6.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Aufnahmen so zu speichern, dass Metadaten und Herstellerbezeichnung erhalten bleiben.
7.1. Mangels abweichender Vereinbarung gilt die jeweils gültige Preisliste des Fotografen.
7.2. Der Fotograf hat Anspruch auf ein Aufnahmehonorar, das auch dann gebührt, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Beim Verkauf von Bildern gebührt zusätzlich ein Verkaufsentgelt, für Nutzungsbewilligungen über § 42 UrhG hinaus ein Werknutzungsentgelt.
7.3. Konzeptionelle Leistungen, Reise-, Aufenthalts-, Material- und Fremdkosten (Models, Assistenz, Visagistik, Locationgebühren, Bergbahnen) sind nicht im Aufnahmehonorar enthalten und werden nach Vereinbarung gesondert verrechnet.
7.4. Alle Preise verstehen sich in Euro als Endpreise. Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinn des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht in Rechnung gestellt. Sollte die Kleinunternehmerregelung entfallen, verstehen sich die Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.5. Vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen werden gesondert verrechnet.
7.6. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen. An frühere Preise ist der Fotograf bei Folgeaufträgen nicht gebunden.
8.1. Rechnungen sind, sofern kein Zahlungsziel vereinbart ist, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
8.2. Der Fotograf ist berechtigt, eine Anzahlung sowie bei teilbaren Leistungen Teilrechnungen zu verlangen.
8.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie ein Pauschalbetrag von 40 Euro für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB verrechnet. Weitergehende notwendige Betreibungskosten sind zu ersetzen.
8.4. Bei Zahlungsverzug oder bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, kann der Fotograf offene Beträge sofort fällig stellen und ausstehende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
8.5. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, gerichtlich festgestellten oder vom Fotografen anerkannten Forderungen zulässig.
9.1. Der Vertragspartner wirkt an der Auftragserfüllung mit, stellt Zugänge, Ansprechpersonen und Aufnahmeobjekte rechtzeitig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner am Aufnahmetag.
9.2. Der Vertragspartner sorgt für die erforderlichen Rechte an abgebildeten Werken, Marken, Mustern und Modellen sowie für die datenschutzrechtliche Grundlage und die Einwilligung abgebildeter Personen, insbesondere von Mitarbeitenden. Er stellt dem Fotografen auf Verlangen entsprechende Nachweise zur Verfügung.
9.3. Der Vertragspartner hält den Fotografen hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese auf einer Verletzung der Pflichten nach Punkt 9.2 beruhen.
9.4. Beauftragt der Vertragspartner die Bearbeitung fremder Aufnahmen, versichert er, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
10.1. Der Vertragspartner kann einen vereinbarten Termin bis 30 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei verschieben, sofern der Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten liegt und beim Fotografen verfügbar ist.
10.2. Bei Storno durch den Vertragspartner gebührt dem Fotografen folgendes Ausfallshonorar:
| Zeitpunkt des Stornos | Ganztagesbuchungen, mehrtägige Produktionen | Halbtages- und Kurzbuchungen |
|---|---|---|
| bis 90 Tage vor Termin | 30 % | 0 % |
| 89 bis 30 Tage vor Termin | 50 % | 0 % |
| 29 bis 14 Tage vor Termin | 75 % | 0 % |
| 13 bis 8 Tage vor Termin | 75 % | 50 % |
| 7 bis 4 Tage vor Termin | 100 % | 50 % |
| ab 3 Tage vor Termin | 100 % | 100 % |
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Tatsächlich angefallene Fremd- und Reisekosten sind zusätzlich zu ersetzen.
10.3. Gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug, kann der Fotograf nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurücktreten oder auf Erfüllung bestehen. Bei berechtigtem Rücktritt gebührt dem Fotografen das vereinbarte Entgelt zuzüglich angefallener Nebenkosten.
10.4. Ist eine Terminänderung aus Gründen erforderlich, die nicht der Sphäre des Fotografen zuzurechnen sind, insbesondere Wetter- oder Geländeverhältnisse, ist der bis dahin angefallene Zeitaufwand samt Nebenkosten zu vergüten.
11.1. Fotoaufträge im alpinen Gelände sind Fotografiedienstleistungen und keine Bergführungs- oder Bergwanderführungsleistung. Der Vertragspartner und die teilnehmenden Personen bewegen sich eigenverantwortlich und tragen die Verantwortung für Kondition, Ausrüstung, Tourenwahl und Sicherung.
11.2. Wird eine Führung ausdrücklich und schriftlich vereinbart, erfolgt diese ausschließlich im Rahmen der Berechtigung des Fotografen als Tiroler Bergwanderführer. Zulässig sind markierte Bergwege bis einschließlich Schwierigkeit „rot“ sowie Schneeschuhwanderungen in lawinensicherem Gelände. Ausgeschlossen sind schwarze Bergwege, weglose und alpines Gelände, Klettersteige, Kletterrouten, Gletscher sowie Skitouren und Schneeschuhtouren in lawinengefährdetem Gelände.
11.3. Der Fotograf ist berechtigt und verpflichtet, die Durchführung abzubrechen oder zu verlegen, wenn Wetter, Verhältnisse, Ausrüstung oder Verfassung der Teilnehmenden dies erfordern. Punkt 10.4 gilt sinngemäß.
11.4. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle teilnehmenden Personen über die geplante Route, Dauer, Höhenmeter und Anforderungen informiert sind und über geeignete Ausrüstung verfügen.
12.1. Drohnenaufnahmen werden ausschließlich innerhalb der offenen Kategorie der Verordnung (EU) 2019/947 durchgeführt. Der Fotograf verfügt über die Betreiberregistrierung bei Austro Control und den erforderlichen Kompetenznachweis.
12.2. Aus rechtlichen Gründen sind insbesondere nicht möglich: Überflüge von Menschenansammlungen, Flüge über unbeteiligte Personen sowie Flüge in Flugbeschränkungs- und Schutzgebieten ohne behördliche Bewilligung. Drohnenaufnahmen mit Personen beschränken sich daher auf beteiligte Personen im dafür zulässigen Rahmen.
12.3. Drohnenaufnahmen stehen unter dem Vorbehalt der zum Aufnahmezeitpunkt geltenden rechtlichen, behördlichen und wetterbedingten Voraussetzungen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Entfällt die Durchführung aus diesen Gründen, entfällt ein gesondert vereinbartes Entgelt für die Drohnenleistung; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
12.4. Erforderliche Zustimmungen von Grundeigentümern und Liegenschaftsverwaltungen holt der Vertragspartner ein, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
13.1. Der Fotograf verwendet in der Bildbearbeitung übliche technische Hilfsmittel, einschließlich algorithmischer Werkzeuge für Entwicklung, Rauschreduktion, Freistellung und Retusche.
13.2. Eine generative Erzeugung oder Veränderung von Bildinhalten mittels künstlicher Intelligenz erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners.
13.3. Werden auf Wunsch des Vertragspartners KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte erstellt, weist der Fotograf darauf hin, dass für deren Veröffentlichung Kennzeichnungspflichten nach Art 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) bestehen können. Die Einhaltung dieser Pflichten bei der Veröffentlichung obliegt dem Vertragspartner.
13.4. Der Fotograf verwendet Aufnahmen des Vertragspartners nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte weiter.
14.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Fotografen. Der Vertragspartner trägt das Risiko für die Vorbehaltsware.
14.2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
14.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht schriftlich erklärt wird.
15.1. Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Keine Mängel sind gestalterische Abweichungen von den subjektiven Vorstellungen des Vertragspartners, geringfügige Farbabweichungen bei Nachbestellungen sowie Beeinträchtigungen, die auf Vorgaben oder Beistellungen des Vertragspartners zurückgehen.
15.2. Der Vertragspartner hat Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, längstens binnen acht Werktagen ab Übernahme, versteckte Mängel binnen drei Werktagen ab Entdeckung schriftlich und begründet zu rügen.
15.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übernahme.
15.4. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Verbesserung oder Austausch. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Verbesserungsversuch kann der Vertragspartner Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
15.5. Das Regressrecht nach § 933b ABGB wird abbedungen. Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
16.1. Der Fotograf haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
16.2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden mit dem Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch mit der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Fotografen.
16.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter haftet der Fotograf nur bei Vorsatz.
16.4. Der Fotograf haftet nicht für Umstände außerhalb seiner Sphäre, insbesondere Witterung, Gelände- und Sichtverhältnisse, behördliche Beschränkungen, Ausfall von Modellen oder Dritten sowie Verkehrs- und Reisebehinderungen.
16.5. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Der Vertragspartner darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen übertragen oder verpfänden.
18.1. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners und seiner Ansprechpersonen nach Maßgabe der DSGVO und des DSG, insbesondere zur Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
18.2. Eine Verwendung von Kontaktdaten zu Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerrufbaren Einwilligung oder im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 174 TKG 2021.
18.3. Der Vertragspartner teilt Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich mit, solange das Vertragsverhältnis nicht beiderseits vollständig erfüllt ist.
19.1. Der Fotograf ist berechtigt, die im Auftrag hergestellten Aufnahmen zur Bewerbung der eigenen Tätigkeit zu verwenden (Website, Portfolio, Social Media, Printmaterialien, Wettbewerbe, Einreichungen), sofern der Vertragspartner dem nicht widerspricht und keine Sperrfrist oder Vertraulichkeit vereinbart wurde.
19.2. Die Einwilligung abgebildeter Personen ist gesondert einzuholen (Anlage 3). Sie kann von diesen jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Nach Widerruf entfernt der Fotograf die betreffenden Aufnahmen innerhalb angemessener Frist aus den von ihm kontrollierten Medien; bereits erfolgte Druckveröffentlichungen bleiben unberührt.
19.3. Der Vertragspartner kann eine Sperrfrist oder einen Ausschluss der Eigenwerbung vereinbaren. Bei einem generellen Ausschluss ist ein Zuschlag von 25 % auf das Aufnahmehonorar zu vereinbaren.
20.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Der Fotograf ist auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
20.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
20.3. Vertragssprache ist Deutsch. Wird der Vertrag in einer anderen Sprache geschlossen oder liegt eine Übersetzung dieser Bedingungen vor, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
Teil B
1.1. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG. Für Verträge mit Unternehmern gilt Teil A.
1.2. Entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.
1.3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
2.1. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Fotografen zustande. Der Auftraggeber erhält die Auftragsbestätigung samt Leistungsbeschreibung, Preis, Zahlungsplan sowie diesen Bedingungen und der Widerrufsbelehrung in Textform.
2.3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Diese geht bei Widersprüchen diesen Bedingungen vor.
3.1. Der Fotograf betreibt keinen eigenen Onlineshop. Gedruckte Fotoprodukte werden über eine Profilseite bei der Saal Digital Fotoservice GmbH angeboten.
3.2. Bestellt der Auftraggeber dort ein Fotoprodukt, kommt der Vertrag über Herstellung, Verkauf und Lieferung ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Saal Digital Fotoservice GmbH zustande. Für diese Bestellungen gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Widerrufsbelehrung, deren Gewährleistungs- und Lieferbedingungen sowie deren Datenschutzerklärung. Rechnungslegung, Zahlungsabwicklung, Produktion und Versand erfolgen durch Saal Digital.
3.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf solche Bestellungen keine Anwendung. Reklamationen zu Fotoprodukten sind an Saal Digital zu richten. Der Fotograf unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme.
4.1. Der Fotograf ist in der Art der Durchführung frei, insbesondere in Bildauffassung, Bildauswahl und eingesetzten technischen Mitteln, soweit nichts anderes vereinbart ist. Teilleistungen können durch Dritte erbracht werden.
4.2. Die Auswahl der zu liefernden Bilder trifft der Fotograf nach fachlichem Ermessen. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Rohdateien (RAW) oder nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht. Die vereinbarte Mindestanzahl gelieferter Bilder ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
4.3. Die Lieferzeit für die bearbeiteten Aufnahmen beträgt je nach Umfang des Projekts zwischen einem Werktag und zwei Wochen ab dem Aufnahmetag. Die für den konkreten Auftrag geltende Frist wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
4.4. Die Lieferung erfolgt als Download über eine Onlinegalerie. Die Galerie steht 90 Tage ab Bereitstellung zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dateien innerhalb dieser Frist herunterzuladen und eigenständig zu sichern. Eine spätere Wiederbereitstellung ist gegen ein Entgelt von 50 Euro möglich, sofern die Daten noch vorhanden sind.
4.5. Die Übersendung von Waren erfolgt auf Gefahr des Fotografen. Die Gefahr geht erst mit Ablieferung an den Auftraggeber über.
5.1. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für private Zwecke. Diese umfasst insbesondere die Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch, die Anfertigung von Abzügen und Fotoprodukten sowie die Weitergabe an Familie und Freunde und das Teilen auf privaten Social-Media-Profilen.
5.2. Nicht umfasst sind kommerzielle Nutzungen, insbesondere Werbung, Weiterverkauf, Lizenzierung an Dritte, die Einreichung bei Bildagenturen sowie die Nutzung zum Training oder zur Entwicklung von Systemen künstlicher Intelligenz. Solche Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.3. Bei einer Veröffentlichung im Internet wird um die Nennung „Foto: Andreas Baumann Photography“ ersucht.
6.1. Die Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen zu.
6.2. Veränderungen der Aufnahmen, die den Gesamteindruck wesentlich verändern, insbesondere die Anwendung fremder Filter oder Presets vor einer Veröffentlichung unter Nennung des Fotografen, bedürfen der Zustimmung des Fotografen.
7.1. Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Anspruch auf Übergabe besteht im Umfang der vereinbarten Lieferung.
7.2. Der Fotograf sichert die Aufnahmen von der Aufnahme bis zur vollständigen Auslieferung auf mindestens zwei voneinander unabhängigen Datenträgern.
7.3. Nach Auslieferung bewahrt der Fotograf die gelieferten Bilddateien für 12 Monate auf, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine eigene Sicherung anzulegen. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Fotograf nach Punkt 18.
8.1. Alle Preise verstehen sich in Euro als Gesamtpreise (Endpreise). Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinn des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht in Rechnung gestellt.
8.2. Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere Reisekosten, Bergbahn- und Liftkosten, Locationgebühren sowie Kosten für Visagistik, werden vor Vertragsabschluss betragsmäßig oder mit ihrer Berechnungsgrundlage bekanntgegeben. Nicht vorab bekanntgegebene Kosten sind nicht geschuldet.
8.3. Vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs werden nach vorheriger Bekanntgabe des Preises gesondert verrechnet.
9.1. Bei Ganztages- und Hochzeitsbuchungen ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Honorars zu leisten. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
9.2. Bei sonstigen Buchungen ist das Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
9.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 1000 ABGB) verrechnet. Bei verschuldetem Verzug sind darüber hinaus die notwendigen und angemessenen Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen zu ersetzen.
9.4. Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn der Fotograf zahlungsunfähig ist, die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit steht, gerichtlich festgestellt oder vom Fotografen anerkannt ist.
10.1. Wird der Vertrag im Fernabsatz (etwa per E-Mail, Telefon oder Onlineformular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Fotografen geschlossen, kann der Auftraggeber binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber gemeinsam mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt und im Anhang dieser Seite veröffentlicht ist.
10.2. Soll der Fotograf mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, etwa weil der Aufnahmetermin innerhalb der Frist liegt, ist dafür das ausdrückliche Verlangen des Auftraggebers sowie dessen Bestätigung, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, erforderlich. Tritt der Auftraggeber danach dennoch fristgerecht zurück, hat er ein dem bis dahin erbrachten Leistungsanteil entsprechendes Entgelt zu zahlen (§ 16 FAGG).
10.3. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Fotograf mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und nach dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist mit der Lieferung begonnen hat.
11.1. Der Auftraggeber kann den vereinbarten Termin bis 30 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei verschieben, sofern der Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten liegt und beim Fotografen verfügbar ist.
11.2. Storniert der Auftraggeber den Auftrag, gebührt dem Fotografen folgendes pauschaliertes Ausfallshonorar:
| Zeitpunkt des Stornos | Ausfallshonorar |
|---|---|
| bis 90 Tage vor dem Termin | 30 % |
| 89 bis 30 Tage vor dem Termin | 50 % |
| 29 bis 8 Tage vor dem Termin | 75 % |
| ab 7 Tage vor dem Termin | 100 % |
| Zeitpunkt des Stornos | Ausfallshonorar |
|---|---|
| bis 14 Tage vor dem Termin | 0 % |
| 13 bis 4 Tage vor dem Termin | 50 % |
| ab 3 Tage vor dem Termin | 100 % |
11.3. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich das Ausfallshonorar entsprechend. Kann der Fotograf den frei gewordenen Termin anderweitig vergeben, reduziert sich das Ausfallshonorar um das dadurch erzielte Entgelt.
11.4. Tatsächlich bereits angefallene und nicht stornierbare Fremdkosten sind unabhängig davon zu ersetzen.
11.5. Diese Regelung lässt gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere jenes nach Punkt 10, unberührt.
12.1. Ist der Fotograf aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, an der Leistungserbringung gehindert, bemüht er sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen und informiert den Auftraggeber unverzüglich.
12.2. Kommt keine Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fotografen.
12.3. Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die weder der Fotograf noch der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wegen Wetter- oder Geländeverhältnissen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sowie der vergeblich aufgewendete Zeitaufwand sind zu ersetzen.
13.1. Der Auftraggeber informiert alle beim Termin anwesenden Personen darüber, dass fotografiert wird, und benennt Personen, die nicht abgebildet werden möchten.
13.2. Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Zutritts- und Aufnahmegenehmigungen von Locations, Kirchen und Grundeigentümern, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.3. Beauftragt der Auftraggeber die Bearbeitung fremder Aufnahmen, versichert er, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Er hält den Fotografen hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.
14.1. Fotoaufträge im alpinen Gelände sind Fotografiedienstleistungen und keine Bergführungs- oder Bergwanderführungsleistung. Die teilnehmenden Personen bewegen sich eigenverantwortlich und tragen die Verantwortung für Kondition, Ausrüstung und die Entscheidung über die Durchführung.
14.2. Wird eine Führung ausdrücklich und schriftlich vereinbart, erfolgt diese ausschließlich im Rahmen der Berechtigung des Fotografen als Tiroler Bergwanderführer. Zulässig sind markierte Bergwege bis einschließlich Schwierigkeit „rot“ sowie Schneeschuhwanderungen in lawinensicherem Gelände. Ausgeschlossen sind schwarze Bergwege, weglose und alpines Gelände, Klettersteige, Kletterrouten, Gletscher sowie Skitouren und Schneeschuhtouren in lawinengefährdetem Gelände.
14.3. Der Auftraggeber wird vor der Buchung über Route, Gehzeit, Höhenmeter, Anforderungen und erforderliche Ausrüstung informiert. Er bestätigt, dass alle teilnehmenden Personen den Anforderungen gewachsen sind.
14.4. Der Fotograf ist berechtigt und verpflichtet, die Tour abzubrechen, abzuändern oder nicht anzutreten, wenn Wetter, Verhältnisse, Ausrüstung oder Verfassung der Teilnehmenden dies erfordern. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart oder ein dem erbrachten Aufwand entsprechendes Entgelt verrechnet.
14.5. Der Abschluss einer privaten Unfall- und Bergekostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
15.1. Drohnenaufnahmen werden ausschließlich innerhalb der offenen Kategorie der Verordnung (EU) 2019/947 durchgeführt.
15.2. Aus rechtlichen Gründen sind Überflüge von Menschenansammlungen und Flüge über unbeteiligte Personen nicht zulässig. Drohnenaufnahmen bei Veranstaltungen beschränken sich daher auf Landschafts- und Paaraufnahmen abseits der übrigen anwesenden Personen.
15.3. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der geltenden rechtlichen, behördlichen und wetterbedingten Voraussetzungen, insbesondere in Flugbeschränkungs- und Naturschutzgebieten. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Entfällt sie aus diesen Gründen, entfällt ein gesondert vereinbartes Entgelt für die Drohnenleistung.
16.1. Der Fotograf verwendet in der Bildbearbeitung übliche technische Hilfsmittel, einschließlich algorithmischer Werkzeuge für Entwicklung, Rauschreduktion, Freistellung und Retusche.
16.2. Eine generative Erzeugung oder Veränderung von Bildinhalten mittels künstlicher Intelligenz erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Textform.
16.3. Bei der Veröffentlichung von auf Wunsch erstellten KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten können Kennzeichnungspflichten nach Art 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 bestehen. Der Fotograf weist darauf hin; die Einhaltung bei eigener Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.
16.4. Der Fotograf verwendet Aufnahmen des Auftraggebers nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte weiter.
17.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
17.2. Für die Lieferung digitaler Bilddateien und für den Kauf körperlicher Waren gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware beziehungsweise ab Bereitstellung der digitalen Leistung; die Ansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag.
17.3. Für die Werkleistung des Fotografen, insbesondere die Durchführung des Shootings, gelten die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB.
17.4. Kein Mangel liegt vor, soweit die Leistung dem vertraglich Vereinbarten entspricht. Gestalterische Entscheidungen des Fotografen im Rahmen des vereinbarten Stils sowie geringfügige Farbabweichungen bei Nachbestellungen stellen keinen Mangel dar.
17.5. Der Auftraggeber wird ersucht, erkennbare Mängel nach Erhalt der Lieferung mitzuteilen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt; eine Rügeobliegenheit besteht für Verbraucher nicht.
18.1. Der Fotograf haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
18.2. Die Haftung für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an vom Auftraggeber zur Bearbeitung übernommenen Sachen sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten.
18.3. Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall unberührt.
19.1. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des DSG, insbesondere zur Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Abgabenpflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO).
19.2. Einzelheiten zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
19.3. Eine Verwendung von Kontaktdaten zu Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerrufbaren Einwilligung.
20.1. Eine Verwendung der Aufnahmen zu Eigenwerbezwecken des Fotografen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit für die Zukunft widerrufbaren Einwilligung des Auftraggebers und der abgebildeten Personen (Anlage 3).
20.2. Die Erteilung dieser Einwilligung ist nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss und hat keinen Einfluss auf Preis oder Leistungsumfang.
20.3. Nach einem Widerruf entfernt der Fotograf die betreffenden Aufnahmen innerhalb angemessener Frist aus den von ihm kontrollierten Medien. Bereits erfolgte Druckveröffentlichungen und Verbreitungen durch Dritte bleiben unberührt.
21.1. Beschwerden können formlos an office@andreasbaumann-photography.com gerichtet werden. Der Fotograf ist um eine rasche einvernehmliche Lösung bemüht.
21.2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Er kann einer Schlichtung im Einzelfall zustimmen. Die Möglichkeit, Gerichte anzurufen, bleibt davon unberührt.
22.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Auftraggeber dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
22.2. Für Klagen gegen einen Auftraggeber, der im Inland Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel einer dieser Orte liegt (§ 14 KSchG).
22.3. Vertragssprache ist Deutsch. Verträge können auch in englischer Sprache geschlossen werden; liegt eine Übersetzung dieser Bedingungen vor, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
Diese Belehrung gilt für Verbraucherverträge, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Fotografen geschlossen werden (Punkt B 10).
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei einem Kaufvertrag über Waren beträgt sie vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:
Andreas Baumann Photography
Andreas Baumann
Volderer Weg 38, 6112 Wattens, Österreich
E-Mail: office@andreasbaumann-photography.com
Telefon: +43 6508649772
Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der Zusatzkosten aus der Wahl einer anderen als der von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht (§ 16 FAGG).
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Fotograf mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und nach dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist mit der Lieferung begonnen hat.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Andreas Baumann Photography, Volderer Weg 38, 6112 Wattens, Österreich, office@andreasbaumann-photography.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ergänzend gelten das Impressum und die Datenschutzerklärung.
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